Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Signature Nail International: Shop
§ 1 Allgemeines
1.1 Die hier folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB Shop) gelten für alle Geschäfte von Signature Nail International S. Lo Re & D. Fowler GbR (im Folgenden SNI).
1.2 Für alle Geschäfte gelten ausschließlich und vollumfänglich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen, entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen hiervon sind nur wirksam, wenn SNI diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 SNI verpflichtet sich gegenüber den Kunden, seinen Verpflichtungen aus den Regelungen der § 312 b, c, d und e BGB, über die Mitteilung der erforderlichen Informationen und die Einhaltung weiterer Verpflichtungen, nachzukommen. Diese Verpflichtung besteht nicht gegenüber Kunden, die Unternehmer sind. Diese Verpflichtung besteht ebenfalls nicht, soweit sie durch die gesetzlichen Regelungen des § 312 e Abs. II BGB ausgeschlossen werden kann. Weitere Informationspflichten von SNI aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
1.4 SNI bietet keine Waren zum Kauf durch Minderjährige an. Auch Produkte für Kinder können nur durch volljährige Personen erworben werden.
1.5 Die Abgabe der gesamten zum Verkauf angebotenen Waren erfolgt nur in haushalts- und handelsüblicher Menge. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.
§ 2 Angebot
2.1 Die Angebote von SNI sind freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung verbindlich. § 3 Vertragsabschluss 3.1 Die Angaben auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Bestellung stellt ein Angebot an SNI zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei SNI aufgeben, schickt SNI Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. § 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug § 6 Verrechnung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot § 7 Versand § 8 Liefer- und Leistungszeiten § 9 Widerrufsrecht § 10 Gefahrübergang 10.1 Die Gefahr geht auf den Verkäufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dies gilt auch, soweit die Ware auf Wunsch des Käufers einem anderen Abnehmer zugeschickt wird. § 11 Eigentumsvorbehalt § 12 Gewährleistung, Garantie, Wartungsverträge
2.2 Produkte sowie Leistungen in Prospekten, Webseiten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit etwaige Abweichungen gegenüber der gelieferten Sache für den Besteller zumutbar sind und die Angaben in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen im Sinne der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. An den überlassenen Unterlagen behält sich SNI das Eigentums- und Urheberrecht vor.
2.3 Die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Waren festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter, z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit, keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
3.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn SNI sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§ 4 Informationen zum elektronischen Vertragsabschluss
4.2 www.signature-nail.com ist Trustwise Secure Site und besitzt das BT Secure Server-Zertifikat, mit dem die Identität des Besitzers belegt wird und das eine sichere Kommunikation zwischen der Website und deren Besuchern ermöglicht.
5.2 Preiserhöhungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig und gelten solange der Vorrat reicht.
5.3 Bitte leisten Sie alle Zahlungen unter Angabe Ihrer Bestell- und Rechnungsnummer auf folgendes Konto:
Empfänger: Signature Nail International S. Lo Re & D. Fowler GbR
Bank: Commerzbank Düsseldorf
Konto-Nr.: 0214 8705 00
BLZ: 300 800 00
IBAN: DE18 300 800 00 0214 8705 00
BIC: DRESDEFF300
Die Kosten für die Überweisung trägt der Kunde. Unter der Verwendung der IBAN Nummer fallen keine zusätzlichen Gebühren für eine Auslandsüberweisung an.
5.4 Der Kaufpreis ist bei Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.5 Eine nachträgliche Korrektur der Rechnung bei fehlender, falscher oder unvollständiger Ust.-ID des Unternehmers ist ausgeschlossen. Ferner behält sich SNI in diesem Fall das Recht vor, die in Deutschland gültige Mehrwertsteuer nachträglich zu berechnen.
5.6 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen mit dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag in Verzug, soweit an diesem Tag kein Zahlungseingang bei SNI zu verzeichnen ist. Werden abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart, so bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung.
5.7 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht einem Unternehmer kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) steht.
5.8 Die Anrechnung der Zahlung auf mehrere offene Forderungen erfolgt gem. § 366 Abs. 2 BGB.
5.9 Im Falle des Zahlungsverzuges ist SNI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen. Falls SNI ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SNI berechtigt, diesen geltend zu machen. Weiterhin ist SNI berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
6.2 SNI ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. SNI wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist SNI berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.3 Werden SNI Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mehr als nur unerheblich mindern, ergeben sich begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann SNI die sofortige Fälligkeit aller Forderung geltend machen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. SNI ist in diesen Fällen auch zum fristlosen Rücktritt von einem Vertrag berechtigt. SNI verpflichtet sich, nach Wahl alle gegebenen Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert unserer jeweiligen Gesamtforderungen um mehr als 25 % übersteigen.
7.2 Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen. Mehrwegverpackungen werden vom Verkäufer nur Leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen.
8.2. SNI weist darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
8.3. Sofern SNI während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird der Besteller darüber gesondert per E-Mail informiert. Falls SNI ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von SNI seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist SNI dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
8.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt bzw. von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.5 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird SNI von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich SNI nur berufen, wenn er den Besteller unverzüglich benachrichtigt.
8.6 Sofern SNI die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.7 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
8.8 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen SNIs setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Solange sich der Besteller mit einer Verpflichtung im Rückstand befindet, ruht die Lieferverpflichtung SNIs. Falls berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bestehen, darf SNI von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurücktreten oder die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig machen oder Vorauszahlung verlangen.
8.9 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist SNI berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
Signature Nail International
S. Lo Re & D. Fowler GbR
Worringer Platz 18, 40210 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 167 460-27
Fax: +49 (0)211 167 460-28
E-Mail : info@signature-nail.de
9.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss Wertersatz nur geleistet werden, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von SNI zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung sind vom Besteller zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für SNI mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Ihnen und SNI auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
11.2 Im unternehmerischen Verkehr behält SNI sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
11.3 Ware, an der SNI aus vorstehenden Bestimmungen Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.
11.4 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für SNI als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne SNI zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von SNI anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Ware. Mit Zahlung des Kaufpreises nach Abs. 5 geht das Miteigentum von SNI auf den Kunden über. Entsprechendes gilt bei Verbindung oder Vermischung. Auch Ware, an der SNI Miteigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.
11.5 Der unternehmerische Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Der Kunde tritt die ihm aus der Veräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der betroffenen Vorbehaltsware an SNI ab. Der Käufer ist nicht zur Weiterveräußerung berechtigt, wenn die vorstehende Abtretung aus irgendeinem Grund ausgeschlossen ist.
11.6 Übersteigt der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und der Wert der anderen SNI dienenden Sicherheiten die Gesamtforderung SNI um mehr als 20 %, ist SNI auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von SNI verpflichtet.
11.7 Vorbehaltsware darf nicht verliehen, verpfändet oder in sonstiger Weise zur Sicherungsübereignung genutzt werden. Die Veräußerung durch Endabnehmer ist ausgeschlossen.
11.8 Der Kunde verwahrt Vorbehaltsware unentgeltlich für SNI und behandelt sie pfleglich.
11.9 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, Beschädigungen sowie Besitz- und Ortswechsel sind SNI unverzüglich anzuzeigen.
11.10 Bei grober Verletzung der vereinbarten Sorgfalts- und Zahlungspflichten kann SNI vom Vertrag zurücktreten. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde weiter alle Kosten zur Aufhebung des Zugriffs zu tragen.
11.11 Im unternehmerischen Verkehr kann SNI bei Zahlungsverzug des Kunden zunächst die Weiterveräußerungsermächtigung widerrufen. Auch kann die Forderungseinziehungsbefugnis widerrufen werden. SNI ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese über den Forderungsübergang zu unterrichten und die Forderungen einzuziehen. Die Herausgabe nach Ziffer 10 ist im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag aufzufassen. Nach vorheriger Anmahnung kann SNI die zurückerlangte Ware angemessen verwerten und den Verwertungserlös mit der Forderung verrechnen. Bei Zahlung wird SNI den Kunden innerhalb handelsüblicher Lieferfrist neu beliefern.
12.2 Bei Vorliegen einer Herstellergarantie ist der Kunde verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen, wenn er dadurch den Gewährleistungsansprüchen entsprechende oder darüber hinausgehende Rechte hat und er vor oder bei Vertragsschluss Kenntnis von der Herstellergarantie erhielt. Kommt der Garantiegeber seinen Pflichten nicht oder nur unangemessen nach, bleiben die Gewährleistungsansprüche gegen SNI unberührt.
12.3 Gewährleistungsansprüche werden durch Wartungsverträge zwischen SNI und dem Kunden nicht berührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Beim Verkauf von Neuware an einen Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine in Angeboten genannte Garantiefrist ist nicht mit der Gewährleistungsfrist gleichzusetzen.
12.5 Für als gebraucht verkaufte Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen; dies gilt nicht gegenüber einem Verbraucher.
12.6 Mängel sind SNI umgehend schriftlich mitzuteilen.
12.7 SNI ist im Gewährleistungsfall zunächst nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung verpflichtet; dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. SNI stimmt sein Vorgehen mit dem Kunden ab.
12.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an SNI zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. SNI behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
12.9 Solange der Kunde durch sein gesamtes Verhalten oder das Vorenthalten wesentlicher Informationen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verhindert, liegt kein Fehlschlagen dieser vor.
§ 13 Datenschutz 13.1 SNI schützt die personenbezogenen Kundendaten. SNI wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit ihrem Namen gespeichert sind. Die übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte) werden durch SNI in der Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. § 14 Haftung und Haftungsbeschränkung 14.1 SNI haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von SNI oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
13.2 Soweit vom Kunden nicht anders angegeben, werden Kunden zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informiert bzw. auch per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktiert. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
14.2 Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ausgeschlossen.
14.4 Ist der Kunde Unternehmer, dann ist die Haftung von SNI auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. anderen Sachen, entstehen und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14.5 SNI haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von SNI oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.6 In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von SNI für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer SNI etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
14.7 In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Termine und Fristen entsprechend der Dauer des Ereignisses.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
14.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.9 Soweit die Haftung von SNI ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Gerichtsstand
Regelung für Einzelpersonen:
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SNI.
Regelung für Unternehmen:
Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den Geschäftssitz von SNI.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine im Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
17.3 Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen. Frühere Geschäftsbedingungen treten außer Kraft. Ergänzungen und Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. SNI behält sich vor, seine Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird unmittelbar nach einer Änderung informiert. Wenn er die neuen Änderungen akzeptiert, hat er später keine Möglichkeit mehr, diesen zu widersprechen.

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